Die Aufgaben unserer Schule – Organigramm

Unsere Schule berücksichtigt in Erziehung und Unterricht unter anderem durch binnendifferenzierende Maßnahmen die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit allgemeinen Entwicklungsrückständen und von Kindern und Jugendlichen, die auf Grund ihrer umfänglichen, schwerwiegenden und langandauernden Lernbeeinträchtigungen unterschiedlicher Ursachen die Anforderungen der allgemeinen Schule nicht ohne zusätzliche Hilfen bewältigen können. Wir fördern die Rehabilitation und Integration unserer Schülerinnen und Schüler in die Gesellschaft.

 (1) Förderschulen fördern die schulische und berufliche Eingliederung, gesellschaftliche  Teilhabe und selbstständige Lebensgestaltung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “Lernen” vermittelt eine allgemeine Bildung und führt zum Erwerb eines eigenen Abschlusses.

(2) Schulpflichtige, deren Eltern es wünschen oder für die in den anderen Schulformen die Voraussetzungen gemäß § 29 Abs. 2 nicht vorhanden sind, besuchen die für sie geeignete Förderschule oder Förderklasse.

(3) Der Unterricht in der Förderschule wird in der Regel im Klassenverband erteilt. Das staatliche Schulamt kann zulassen, dass eine Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt ,,Lernen”, deren Schülerzahl für die Bildung jahrgangsstufenbezogener Klassen nicht ausreicht oder die nach besonderen pädagogischen Konzepten arbeitet, in den Jahrgangsstufen 1 bis 10, jahrgangsstufenübergreifende Klassen bildet.

Organigramm 2024-2025