HINWEISE ZUR UNWETTERWARNUNG am 10.02.2020: (Orkantief “Sabine”)
- Die Schulen im Land Brandenburg sind grundsätzlich geöffnet.
- Entscheidungen über wetterbedingten Unterrichtsausfall und flächendeckende Schulschließungen trifft das örtliche Schulamt in Abstimmung mit den Polizeidienststellen und Katastrophenschutzbehörden sowie den Schulverwaltungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung. Eine Entscheidung über Schulschließungen im Einzelfall trifft der jeweilige Schulträger in Abstimmung mit dem Schulamt.
- Auch bei einer Schulschließung ist eine Notbetreuung vor Ort immer gesichert: Die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal sind grundsätzlich verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen.
- Treten während des Schulbetriebs Witterungs- und Straßenverhältnisse auf, die eine besondere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Schulbetriebs. Minderjährige Schülerinnen und Schüler werden nur nach Hause entlassen, wenn der vorzeitige Heimweg gesichert ist.
- Bei schwierigen Witterungssituationen in den verschiedenen Regionen entscheiden letztendlich die Eltern, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden in eigener Verantwortung.
- Im Zweifelsfall geht Sicherheit vor Unterricht: Kinder und Jugendliche, die ihre Schulen wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können oder diese vorzeitig verlassen müssen, gelten als entschuldigt.